Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 07.04.2003 - 7 Ca 3624/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,74652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.04.2003 - 7 Ca 3624/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2003 - 7 Sa 631/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2003 - 7 Sa 631/03
Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber für entweder durch die oder …
7 Ca 3624/02 NR.Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 10.03.2003 verkündet am 07.04.2003 - 7 Ca 3624/02 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - hat den Beklagten daraufhin durch Urteil vom 10.03.2003 - 7 Ca 3624/02 -verurteilt, an den Kläger 3.232,77 EURO zu zahlen und die weitergehende Klage abgewiesen.